GEMA unterzeichnet Vertrag mit YouTube

Ein Meilenstein für eine  faire Vergütung...........

Forumbeitrag....

Neue GEMA Regeln

Ab 2014 neue GEMA-Regeln für das Hochladen von Musik

Ab 2014 gelten neue Regeln für das Hochladen von Musik aus dem Repertoire der GEMA. Was bisher 156,90 Euro pro Jahr und angefangene 120.000 Zugriffe gekostet hat, wird für Chöre jetzt deutlich günstiger. Die GEMA-Tarifkommission hat beschlossen, einen vom DCV ausgearbeiteten Entwurf zur Tarifergänzung für die Nutzung von Musik auf Internetseiten "gemeinnütziger musiktreibender Vereine" in ihre Tarifordnung zu übernehmen. Konkret heißt das: Wer auf seiner Homepage Mitschnitte vom letzten Konzert, Übe-Dateien oder Ausschnitte von CD-Einspielungen zugänglich macht, darf dies tun – nach vorheriger Anmeldung bei der GEMA und für jährlich 98 Euro pro 120.000 angefangene Zugriffe. Für Mitgliedschöre des DCV reduziert sich dieser Betrag noch einmal um 20 Prozent. Sie zahlen damit also nur noch halb so viel wie bisher. Wichtig: Die Tarifregelung deckt ausschließlich Audio-Aufnahmen ab und auf der Homepage darf keine Werbung erscheinen.

GEMA Konzerte

hier finden Sie umfassen Informationen vom Schwäbischen Chorverband

alle vorwiegend konzertenen Veranstaltungen müssen über den Schwäbischen Chorverband unter Beifügung von zwei Programmen angemeldet werden. Formular

rein kommerzielle Veranstaltungen werden bei der GEMA direkt angemeldet.
Formular

Sollten Sie Rechnungen oder Mahnungen für konzertante Veranstaltungen von der GEMA bekommen, wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle der GEMA in Berlin.

Hier ist das Reklamationsformular

Zusammenfassung GEMA