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Ab sofort muss das Logo des SCV und des Ministeriums für Wissanschaft, Forschung und Kunst auf Flyer und Plaketen aufgedruckt sein,
wenn ein Zuschussantrag für das Konzert beantragt wird.
Die Logo's zum downloaden finden Sie hier: http://www.s-chorverband.de/medien.htm
Alle Informationen über Zuschussanträge finden Sie auf der Seite des SCV:
http://www.s-chorverband.de/zuschuesse.htm
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Anläßlich Ihres Vereinsjubiläums kann eine Notenspende beantragt werden.
Aufstellung
bei der Aufstellung handelt es sich um einen Auszug aus der Seite des Schwäbischen Chorverbandes. Die enthaltenen PDF's können nur dort heruntergeladen werden:
http://www.s-chorverband.de/zuschuesse.htm
Sofern ein fristgerechter Zuschussantrag beim SCV gestellt wurde, ist auf den Programmen/Flyer und Plakat jeweils das Logo der Landesregierung und des SCV als Sponsor abzudrucken; andernfalls wird kein Zuschuss ausgezahlt.
Logos hier:
Keine Zuschüsse mehr für Noten und Instumente
Neue Richtlinien für Konzertbezuschussung