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Interview mit RA Christian Heieck
Für viele Vereine unbekannt – für andere ein Buch mit sieben Siegeln:
Die Künstlersozialversicherung, bei der inzwischen weit über 160.000
selbstständige Künstler aller Art Mitglied sind. Wenn ein Verein nicht
mehr als drei Veranstaltungen pro Jahr mit selbständigen Künstlern gegen
Entgelt und bei Einnahmeerzielungsabsicht durchführt, muss er keine
Künstlersozialabgabe bezahlen. Das Gesetz normiert hier also eine
„Gelegentlichkeitsschwelle“.
Soweit, so gut. Was aber ist eine Veranstaltung? Die NEUE CHORZEIT
spricht in der Ausgabe Juli 2011 dazu mit dem Präsidiumsmitglied im
Schwäbischen Chorverband Rechtsanwalt Christian Heieck.
Das Interview können Sie in der lesen in: NEUE CHORZEIT, Ausgabe Juli/August 2011 oder hier herunterladen.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/aktuelles/meldungen/BesprechungAbgabepflicht.php