Interview mit RA Christian Heieck

Für viele Vereine unbekannt – für andere ein Buch mit sieben Siegeln: Die Künstlersozialversicherung, bei der inzwischen weit über 160.000 selbstständige Künstler aller Art Mitglied sind. Wenn ein Verein nicht mehr als drei Veranstaltungen pro Jahr mit selbständigen Künstlern gegen Entgelt und bei Einnahmeerzielungsabsicht durchführt, muss er keine Künstlersozialabgabe bezahlen. Das Gesetz normiert hier also eine „Gelegentlichkeitsschwelle“.
Soweit, so gut. Was aber ist eine Veranstaltung? Die NEUE CHORZEIT spricht in der Ausgabe Juli 2011 dazu mit dem Präsidiumsmitglied im Schwäbischen Chorverband Rechtsanwalt Christian Heieck.

Das Interview können Sie in der lesen in: NEUE CHORZEIT, Ausgabe Juli/August 2011 oder hier herunterladen.

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/aktuelles/meldungen/BesprechungAbgabepflicht.php

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Verwerter/Paket_-_Anmelde-_und_Erhebungsbogen_inkl._Info.pdf

http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/haftung-versicherung/wann-muessen-vereine-abgaben-an-die-kuenstlersozialkasse-leisten

http://www.singen-und-stimme.de/2013/07/20/petition-zur-pruefung-der-abgabepflicht-zur-kuenstlersozialversicherung/